1. Die Biotopfläche (Hang) darf nicht betreten werden, ausgenommen sind Notfälle beim Flugbetrieb. Der Aufstieg am Hang hat ausschließlich am südlich angrenzenden Waldrand erfolgen.
2. Um das Betreten der Biotopfläche zu vermeiden, darf Flugbetrieb nur bei "Soaringbedingungen" durchgeführt werden (Ostwind zwischen 10 - 30 km/h).
3. Das Gelände darf von max. 10 Personen an 20 Tagen im Jahr genutzt werden.
4. Hängegleiterpiloten benötigen den B-Schein.
5. Ausbildungsflüge sind nicht gestattet.
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