1. Zum Schutz der Tierwelt darf der Flugbetrieb in der Zeit vom 1. April bis zum 30. Juni des Jahres nicht vor 10:00 Uhr aufgenommen werden. 2. Das Gelände ist nicht für die Windenschleppausbildung von Hängegleiterpiloten geeignet. Gleitsegel-Windenschleppausbildung ist nur vom Startplatz Südwest gestattet. Flugschüler müssen mind. die Grundstufenausbildung abgeschlossen haben und den Kurvenflug beherrschen. 3. Der die Schleppstrecke kreuzende Weg muss abgesperrt und mit einem Streckenposten abgesichert werden. Der Schleppbetrieb ist sofort zu un-terbrechen, wenn sich Personen oder Fahrzeuge dem Weg annähern. 4. Bei Wind aus nördlicher Richtung ist auf die Leewirkung der Bäume zu achten. 5. Zu den benachbarten Wirtschaftsgebäuden ist ein ausreichender Abstand zu halten. 6. Alle Piloten sind auf den westlich befindlichen Luftraum Köln (Luftraum C) hinzuweisen. 7. Stufenschlepp ist nicht zulässig.