3. Doppelsitzerflüge dürfen nur mit Gleitsegeln durchgeführt werden. Hierfür ist die spezielle Zustimmung und Einweisung durch den Geländehalter erforderlich.
4. Alle Piloten sind durch den Geländehalter in die speziellen Bedingungen des Geländes (z.B. Schneisenstart, Turbulenzgefahr, Windverhältnisse) einzuweisen.