Gelände-Details

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Steinbruch Achenbach
Blick vom Startplatz zum Landeplatz (Foto K. Kirchhoff)
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Steinbruch Achenbach (Hahn)
EignungHanggelände für Gleitschirme
LandDeutschland
Höhendifferenz160 m
GeländehalterDrachen- und Gleitschirmflieger Bad Laasphe e.V.
BemerkungAm Steinbruch Achenbach wird bereits seit über 10 Jahren geflogen. Der Berg geht nur bei Südwestwind und das Aufwindband ist recht schmal (gut für max. 4 Schirme). Insgesamt ein abspruchsvolles Gelände. Der Startplatz befindet sich direkt an einer Windkraftanlage. Zwingend erforderlich ist eine Einweisung aller Piloten. Abstand zu den Rotoren muss gehalten werden. Hangvorflugregeln und Naturschutzauflagen (Uhu-Brutzeit) beachten.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Steinbruch Achenbach StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandHessen
Gemeinde35236 Breidenbach
KoordinatenN 50°52'06.22" E 8°24'37.76"
Höhe NN540 m
StartrichtungSW
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig
BemerkungWindkraftanlage direkt im Startbereich
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Steinbruch Achenbach LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandHessen
Gemeinde35236 Breidenbach
KoordinatenN 50°51'44.22" E 8°24'07.69"
Höhe NN380 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
InformationenWalter Lauber 06465/7298 und / oder Peter Wiedemann 06465/4167 u. 0171/2762168
Bergbahn 
 
Auflagen

2. Die letzten 10m des nach unten abfallenden Startplatzes dürfen nicht als Startstrecke genutzt werden. Diese Fläche dient als Sicherheitszone bei einem eventuellen Startabbruch.

3. Der Abflug zur Landefläche hat rechtzeitig zu erfolgen, um Außenlandungen zu vermeiden. kann keine Startüberhöhung erflogen werden, ist unverzüglich der Landeplatz anzufliegen. Flüge unterhalb des Startplatzes im Bereich der Steilwand sind nicht gestattet.

4. Ausbildungsflüge sind nicht gestattet. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Auflagen und Regeln durch den Geländehalter.

5. Ein Start darf nicht erfolgen, wenn die höchste Windgeschwindigkeit am Startplatz die Hälfte der höchsterfliegbaren Geschwindigkeit des Fluggeräts übersteigt. Die Windstärke ist mit einem Windmesser zu überprüfen. Bei turbulenten Bedingungen dürfen keine Starts durchgeführt werden.

6. Von den Rotoren der Windkraftanlage ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten.

7. Zwischen dem 15.02. und 01.04. eines jeden Jahres hat der Flugbetrieb aus Vogelschutzgründen zu ruhen (Flugverbot). Sollte zu dieser Zeit die Ortsgruppe Breidenbach des Naturschutzbundes (NABU) feststellen, dass ein Uhu im Steinbruch aktiv ist, so hat der Flugbetrieb bis zum 30.04. des Jahres zu ruhen. Bei Feststellung von Uhubrut bzw. Aufzucht gilt das Gleitsegelflugverbot bis zum 15.07. des Jahres. Der Naturschutzbund informiert den DHV bei Vorkommen bzw. Brut eines Uhu. Die Mitteilung erfolgt bis zum 30.04. des Jahres.

8. Über den Flugbetrieb ist ein Flugbuch mit Angabe von Datum, Startzeit, Gleitschirmtyp und Name des Piloten zu führen. Das Flugbuch kann vom DHV eingesehen werden. Die Piloten sind vom Geländehalter auf die Auflagen hinzuweisen. Insbesondere ist die Flugverbotszeit bekannt zu machen und einzuhalten.

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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