1. Kfz dürfne nicht auf den Magerrasenflächen abgestellt werden.
2. Der Aufgang zum Startplatz erfolgt über einen Wanderweg, der am "Kriegerdenkmal" beginnt. Alternativ kann der Aufstieg über den mittleren weitgehend gehölzfreien Hangbereich erfolgen.
3. Die Gebüschreihe außerhalb von Wanderwegen dürfen nicht betreten werden.
4. Die Geländeordnung der Haltergemeinschaft Rhöner Drachen- und Gleitschirmflieger e.V. / Flugschule Papillon ist einzuhalten.
5. Das Gelände ist für Ausbildungsflüge mit Gleitsegelngeeignet. Hängegleiterflugbetrieb ist nicht gestattet. |