1. In der Zeit von Anfang Februar bis Ende Juni sind Überflüge unter 100 m Flughöhe (horizontaler und vertikaler Abstand zum Horst des Wanderfalken) untersagt. Die Tabuzone, das heißt der Bereich, der wegen des vorhandenen Wanderfalkenhorstes nicht überflogen werden darf, beginnt am östlichen Teil der Burg und erstreckt sich über den Felsen bis zur Mulde östlich des Felsens. Flüge sind ohne besondere Einschränkung ganzjährig nur möglich, so weit sie östlich des Startplatzes bis zur Mulde durchgeführt werden.
ACHTUNG beim Streckenflug: Der Startplatz liegt direkt unter dem Deckel des Segelflugsektors "Hahn-Nord" (1372 m - 1981 m). Die Flughöhe darf bis 4 km nordwestlich 1372 m nicht übersteigen.