1. Das Parken ist auf der linken Seite des Weges auf dem abgezäunten Teil der Wiese, vor der Hecke, möglich.
2. Das Fluggelände darf nur von max. 15 Personen gleichzeitig genutzt werden.
4. Die Benutzung der Flächen für den Flugbetrieb ist ausschließlich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr gestattet.
5. Der auf dem Gelände befindliche Brunnenschaftdeckel ist während des Flugbetirebs mit Stroh oder anderem dämpfenden Material abzudecken um Pilotenverletzungen zu vermeiden. Bei der Geländeeinweisung sind die Piloten darauf hinzuweisen.
7. Bei Flugbetrieb ist zu der benachbarten Windkraftanlage ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
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