1. Da nördlich der Startfläche eine Starkstromleitung vorbeiführt, dürfen Starts nur erfolgen, wenn die höchste Windgeschwindigkeit am Startplatz 20 km/h nicht übersteigt. Auf die Zunahme der Windgeschwindigkeit bei "Startplatzüberhöhung" ist zu achten.
2. Es ist ein entfernungsmäßiger Abstand von 50m zur Leitungsmittellinie der 110 KV-Freileitung einzuhalten. Die Leitung darf nicht überflogen werden.
4. Die Vegetation an den Start- und Landeflächen ist zu schonen und zu pflegen. |