1. Für Starts am Hang ist Vorwind erforderlich. Auf diese Weise ist sicherzustellen, dass der Startvorgang bis zur Hangkante abgeschlossen ist. 2. Das Betreten der an die Startfläche talseitig angrenzenden Wachholderheide zu Startzwecken ist verboten. 3. Starts dürfen nur dann erfolgen, wenn sich keine Wanderer auf dem Wanderpfad unterhalb aufhalten. 4. Windenstarts dürfen nur durchgeführt werden, wenn zwischen Startstelle und Windenführer Sichtverbindung besteht. Land- und Forstwirtschaft sowie die Erholungsnutzung sind vorrangig zu beachten. Wege dürfen nur mit Zustimmung des Wegeeigentümers genutzt werden. 5. Alle Piloten sind auf diese Bestimmungen ausdrücklich hinzuweisen.