1. Die umliegenden Naturschutzgebiete "Wildensteinertal", "Eschdelle" und "Schwarzfels/Drosselfels" dürfen nicht überflogen werden. Ausnahmen sind Überflüge in einer Höhe von mehr als 500m über Grund. Eine Karte mit den eingezeichneten Naturschutzgebieten ist Bestandteil dieser Erlaubnis. 2. Am Startplatz ist ein Flugbuch zu führen. Vor dem Start hat sich jeder Pilote einzutragen. Am Ende der Flugsaison eines jeden Jahres ist eine Kopie des Flugbuches bei der Unteren Naturschutzbehörde abzugeben. 3. Jeder Pilot ist vor dem ersten Start in die speziellen Bedingungen vor Ort, insbesondere den Windverhältnissen, einzuweisen. 4. Bei Nordwind gilt Startverbot.