1. Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug in dem Gelände eine Einweisung in die Besonderheiten des Geländes. Die Geländeordnung des Geländehalters (Drachenfliegerclub Hohenneuffen e.V.) ist zu beachten. 2. Starts dürfen nur bei eindeutigen und sicheren Witterungsbedingungen (Westwind) durchgeführt werden. Jeder Pilot hat sicherzustellen, dass das Abheben vor dem Geländeabbruch erfolgt. Anderenfalls muss der Start rechtzeitig und vorher abgebrochen werden. Ausbildungsflüge zur A-Lizenz sind nicht gestattet. 3. Beim Start dürfen sich keine Zuschauer im Startbereich aufhalten. 4. Die Piloten sind auf die besondere Luftraumstruktur entlang der Schwäbischen Alb und des Nahbereichs des Flughafens Stuttgart hinzuweisen. Die Segelflugsektoren dürfen nur entsprechend der vereinbarten Regelungen beflogen werden. 5. Doppelsitzerstarts mit Gleitschirmen: Aufgrund der anspruchsvollen Startplatzverhältnisse dürfen Starts nur von eingewiesenen und erfahrenen Tandempiloten bei einwandfreien Witterungsbedingungen durchgeführt werden. 6. Der Zugang zu den Startflächen erfolgt auf dem Fußweg. 7. Eingriffe in die Vegetation sind nicht zulässig. Anderenfalls ist mit der Unteren Naturschutzbehörde Esslingen, bzw. mit dem zuständigen Forstamt Rücksprache zu halten. 8. Der Erlaubnisinhaber hat darauf zu achten, dass die Start- und Landeflächen frei von Abfall sind. Das Naturdenkmal „Molach“ darf durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.