1. Bei Skiliftbetrieb ist der Flugbetrieb nicht zulässig . 2. An gemeinsamen Flugtagen mit den Modellfliegern sind Betriebsabsprachen zu treffen, mit welchem ein sicherer Flugbetrieb gewährleistet ist. 3. Die Vegetation auf den Start- und Landeflächen ist weitgehenst zu schonen. Insbesondere im Bereich des Steilhanges darf die Grasnarbe nicht beeinträchtigt werden. 4. Es dürfen keine Abfall-Lagerungen im Bereich der Skipisten und dem angrenzendem Waldgelände erfolgen.