Gelände-Details

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Fridingen
DHV-Initiative für Geländeausbau und Sicherheit
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Fridingen (Bergsteig / Riesen)
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz90 m
GeländehalterHaltergemeinschaft Fridingen
BemerkungSoaring und Streckenflug aus 90 m Starthöhe möglich.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Fridingen (Bergsteig/Riesen) StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde78567 Fridingen
KoordinatenN 48°01'05.04" E 8°54'49.16"
Höhe NN720 m
StartrichtungNO-O
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkunganspruchsvoller Start, da klein und flach. Start mit flacher Rampe bis Waldweg verlängert. Soaring und Streckenflug aus 90 m Starthöhe möglich.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Fridingen (Bergsteig/Riesen) LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde78567 Fridingen
KoordinatenN 48°00'52.93" E 8°55'02.14"
Höhe NN630 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
Gleitschirme1- und 2-sitzig
BemerkungGroße Wiesen vorhanden. Bei mäßigem Ostwind Leewirbel in der Nähe von Wohnhäusern.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
AnsprechpartnerGV Heuberg-Baar e.V.
Informationenhttp://www.gsv-heuberg-baar.de/
Bergbahn 
 
Auflagen

 

1. Die Piloten benötigen vor der Aufnahme des Flugbetriebes eine Einweisung durch den Geländehalter.

2. Bei Starts ist sicherzustellen, dass der unterhalb der Rampe befindliche Forstweg frei ist. Bei Annäherung von Kfz, Radfahrern, etc. dürfen keine Starts durchgeführt werden.

3. Die Bedingungen müssen einen sicheren Start von der Rampe und das Erreichen der Landefläche zuverlässig ermöglichen. (z.B. Witterungsbedingungen).

 

4.      Aufgrund der Lage von Bereichen des Landeplatzes (Flurstücke 1134/1 bis 1143/2) im FFH-, Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet dürfen diese Flurstücke erst nach der ersten Mahd Ende Mai / Anfang Juni als Landeplatz genutzt werden. Vor diesem Zeitpunkt sind ausschließlich Landungen auf dem nördlichen Teil der genehmigten Landeflächen (Flurstücke 1144 bis 1151), die sich außerhalb des Schutzgebietes befinden, gestattet. Auf beiliegende Karte wird Bezug genommen.

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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