1. Alle Piloten benötigen vor dem ersten Flug in dem Gelände eine Einweisung in die Besonderheiten des Geländes durch den Geländehalter. 2. Startplatz NNO: Keine Starts bei Seitenwind oder Rückenwind. Ausbildungsflüge dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Flugschüler Starts im steilen Gelände beherrscht und mindestens 30 Höhenflüge in anderen Geländen absolviert hat. 3. Startplatz Ost und Südost: Der Abflug hat rechtzeitig und mit ausreichender Höhe zu erfolgen. Der Flugweg ist so zu wählen, dass die Häuser mit ausreichender Höhe überflogen und / oder seitlich vorbeigeflogen wird. Ausbildungsflüge sind nicht gestattet. 4. Die Startflächen am „Frauenberg“ befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Heinleite“ und sind als Trockenrasenbiotop gemäß Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Veränderungen an der Vegetation dürfen nicht vorgenommen werden. 5. Der Wippertaler Drachenflugverein e.V. Sondershausen ist verpflichtet, Arbeiten gemeinnützigen Charakters, welche die Stadtverwaltung vermittelt, auf dem „Frauenberg-Plateau“ zu übernehmen. 6. Für die Nutzung des Waldweges zum „Frauenberg-Plateau“ ist bei der zuständigen Forstbehörde eine Erlaubnis einzuholen. Das Befahren des Plateaus ist unzulässig.