Gelände-Details

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schauinsland
Schauinsland (Foto: J. Strub)
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Schauinsland
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz690 m
GeländehalterHaltergemeinschaft Gleitschirmclub Colibri/DGFC Südschwarzwald
BemerkungDer Schauinsland ist ein anspruchsvoll zu befliegender Berg. Eine Mindestgleitzahl von 5,5 bis 6 ist erforderlich, weil sich der Landeplatz sehr weit vom Startplatz entfernt befindet. Dazwischen ist viel Wald zu überfliegen. Das Gelände liegt im Naturschutzgebiet, weshalb einige Auflagen zu beachten sind. Eine Einweisung durch den Verein ist erforderlich! Wichtig: Abstand zu den Tragseilen der Schauinslandbahn mind. 100 Meter! Kein Toplanding.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Schauinsland Startplatz RotlacheÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde79102 Freiburg
KoordinatenN 47°54'35.08" E 7°53'22.56"
Höhe NN1180 m
StartrichtungW
Erschließungper Bergbahn, zu Fuß
Hängegleiter1-sitzig mit beschränktem LFS
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkungmax. 30 Starts pro Tag; Einweisung erforderlich, da extrem lange Gleitstrecke zum Landeplatz
 
Schauinsland Landeplatz TalstationÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde79102 Freiburg
KoordinatenN 47°56'00.22" E 7°51'54.42"
Höhe NN490 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1-sitzig mit beschränktem LFS
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartnerfür Gleitschirmflieger: GSC Colibri Freiburg e.V.
für Drachenflieger: DGFC Südschwarzwald e.V.
Informationenhttp://www.gsccolibri.de/
http://www.dgfc-suedschwarzwald.de/
Bergbahnhttp://www.schauinslandbahn.de/
 
Auflagen

1.    Im Zeitraum von 1. Juli bis 28. Februar darf das Gelände an 10 Tagen für bis zu 50 Starts genutzt werden.
2.    Im Zeitraum von 1. September bis 31. Oktober darf das Gelände an zwei Tagen für bis zu 100 Starts genutzt werden.
3.    Im Übrigen darf das Gelände für bis zu 30 Starts pro Tag genutzt werden.
4.    Es dürfen max. 5 Hängegleiter gleichzeitig am Start aufgebaut werden.
5.    Die Tragseile der Seilbahn müssen mit einem Mindestabstand von 100 m überflogen werden.
6.    Beim Überfliegen der Straßenbahn zwischen Günterstal und Wonnhalde ist ein Mindestabstand von 50 m über den Fahrleitungen einzuhalten.
7.    Der Transport der Fluggeräte zum Startplatz ist mittels Sammeltransporte durchzuführen.
8.    Die Fahrzeuge sind auf öffentlichen und markierten Parkplätzen abzustellen.
9.    Das Gelände darf von Piloten mit beschränktem- und unbeschränktem Luftfahrerschein genutzt werden. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Besonderheiten des Geländes. Ausbildungsbetrieb darf nicht durchgeführt werden.
10.    Die im nahen Umfeld der Landefläche befindlichen, hochwertigen nach § 30 Abs. 2 BNatSchG und § 33 NatSchG gesetzlich geschützten Biotope (FFH-Mähwiesen, Nasswiesen, Feldgehölze, Auwald entlang des Bohrerbachs sind vor Beeinträchtigungen/ Zerstörungen zu schützen (siehe beigefügtes Luftbild in der Anlage).

 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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