1. Während der vom Land Berlin festgesetzten Schulferien darf an Sonntagen kein Flugbetrieb aufgenommen werden.
2. Als Zu- und Abgang zum bzw. vom Startplatz ist ausschließlich die sog. Versorgungsstraße zu benutzen. Der Wiederaufstieg darf nur über die Rodelbahn erfolgen. Der Aufbau der Hängegleiter darf nur auf dem in unmittelbarer Nähe gelegenen Parkplatz an der Teufelsseechaussee erfolgen.
3. Bei Schneelagen und während besonderer Veranstaltungen ist der Flugbetrieb einzustellen.
4. Es ist nicht gestattet, auf Forstgelände werbende oder kommerzielle Tätigkeiten auszuüben. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Drachenflugschulung. Das Abstellen von Werbefahrzeugen auf Parkplätzen und das Auslegen von Fotomaterial, Hinweisen etc. ist nicht gestattet.
5. Die Betriebsabstimmung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) für die Durchführung des Flugbetriebes am "Teufelsberg" ist Bestandteil dieser Erlaubnis. Die darin aufgeführten Auflagen, insbesondere die Anmeldung bei der Platzkontrolle Berlin-Tempelhof und die zulässige Startüberhöhung von max. 30m sind zwingend einzuhalten. |