Gelände-Details

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Feilbingert
EignungHanggelände für Gleitschirme
LandDeutschland
Höhendifferenz90 m
GeländehalterGleitschirmverein Nahe-Glan e.V.
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Feilbingert StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandRheinland-Pfalz
Gemeinde67824 Feilbingert
KoordinatenN 49°46'14.10" E 7°49'03.31"
Höhe NN307 m
StartrichtungSO
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Feilbingert LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandRheinland-Pfalz
Gemeinde55585 Hochstätten
KoordinatenN 49°46'05.49" E 7°49'28.34"
Höhe NN217 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttps://gleitschirmverein-nahe-glan.de/
Bergbahn 
 
Auflagen

1. Gastpiloten müssen vor dem ersten Flug vom Geländehalter eine Einweisung in die geländespezifischen Besonderheiten erhalten und ihre Flugerfahrung nachweisen.  

2.    Starts dürfen nur erfolgen, wenn die Windverhältnisse einen sicheren Start zulassen und gewährleistet ist, dass beim Start ein ausreichender Sicherheitsabstand von den angrenzenden Weinbergen eingehalten werden kann. Bei stärkerem Seitenwind oder turbulenten Windbedingungen dürfen keine Starts erfolgen.

3.    Die Sicherheitsmindesthöhen zu Gebäuden, Straßen, Stromleitungen, etc. sind während des gesamten Fluges gem. Flugbetriebsordnung (FBO) und § 37 LuftVO zwingend einzuhalten.

4.    Doppelsitzerflüge dürfen durchgeführt werden, wenn der Bewuchs der Landefläche und auch der umliegenden Flächen sowie die Windverhältnis-se einen sicheren Start, einen gefahrlosen Anflug und eine sichere Landung zulassen. Die Einschätzung der Bedingungen liegt im Ermessen des Doppelsitzerpiloten.

5.    Platzrunden und Landevolten/-einteilungen sind vom Geländehalter festzulegen.

6.    Störungen, welche die Bewirtschaftung der Weinberge beeinträchtigen könnten, sind zu vermeiden.

7.    Die Obstbaumpflanzungen auf dem Nachbargrundstück (Flstck. 3131) dürfen durch den Flugbetrieb nicht negativ beeinflusst werden.


 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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