A: Geländespezifische Auflagen Windenschlepp: 1. Die max. Ausklinkhöhe beträgt 760 m GND. Bei Ausklinkhöhen von mehr als 450 m GND ist eine sichere Funkverbindung zwischen dem geschlepp-ten Piloten und dem Windenführer bzw. dem Startleiter erforderlich, um je-derzeit den Schleppvorgang abbrechen zu können. 2. Flugbetrieb mit der Winde und gleichzeitige Starts und Landungen mit UL Flugzeugen oder Fluggeräten mit E- Aufstiegshilfe sind nicht gestattet. B: Geländespezifische Auflagen E-Aufstiegshilfe: 1. Es ist sicherzustellen, dass der Elektromotor lediglich für den Startvorgang (Aufstieg) eingesetzt wird. 2. Landungen haben mit abgestelltem E-Antrieb zu erfolgen. 3. Die Startart E-Aufstiegshilfe muss in die Pilotenlizenz eingetragen sein. 4. Ortschaften und Ansiedlungen sind bei Betrieb mit E-Aufstiegshilfe weit-räumig zu umfliegen. 5. Bei Starts mit E-Aufstiegshilfe ist sicherzustellen, dass sich keine anderen Luftfahrzeuge im Landeanflug befinden. Gleichzeitige Starts (z.B. Winde und E-Aufstieg oder UL-Schleppstarts) sind nicht zulässig.