Auflagen |
1. Der Flugbetrieb mit Gleitsegeln darf an maximal 30 Tagen im Jahr stattfinden. Über den Flugbetrieb ist ein Flugbuch zu führen, welches auf Verlangen der Unteren Naturschutzbehörde und dem DHV vorzulegen ist.
2. Die Flugbetriebszeiten für Gleitsegel sind auf die Zeiten von 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 1 Stunde vor Sonnenuntergang beschränkt.
3. Der Zugang hat auf vorhandenen Wegen zu erfolgen. Die Gleitsegelstartfläche darf nur zu Fuß erreicht werden. Eine Zufahrt mit Kraftfahrzeugen auf Wander- und Waldwegen ist verboten. Fahrzeuge sind auf dem sogenannten "ADAC-Platz" bzw. in den Parkbuchten unterhalb des Hammelberges abzustellen.
4. Zu der am Hangfuß liegenden Eisenbahnlinie und Straße ist ein horizontaler und vertikaler Sicherheitsabstand von mindestens 50 m zu halten.
5. Eine Einweisung der Piloten in die Besonderheiten des Fluggeländes, insbesondere der Einhaltung des Sicherheitsabstandes zur Straße (KG12), der Eisenbahnlinie im Hangfußbereich sowie zur Saale, hat vor dem ersten Flug durch den Geländehalter zu erfolgen.
6. Die Toplandefläche für Gleitschirmpiloten kann genutzt werden, wenn die Verhältnisse geeignet sind und weder Fußgänger noch andere Piloten dadurch gefährdet werden. Eine Einweisung der Piloten durch den GSC Saaletal e.V. ist erforderlich.
7. Aus Sicherheitsgründen muss sofort nach dem Start nach links in das Hangaufwindband weggedreht werden oder direkt der Landeplatz angeflogen werden.
Geländeordnung der Haltergemeinschaft ist zu beachten:
1. Das Fliegen ist für Gäste von einschließlich Freitag bis Sonntag und an den Feiertagen nicht gestattet.
2. Ebenso ist es aufgrund der Luftraumbeschränkungen und dem Gelände notwendig, eine gültige Überlandberechtigung( B- Schein) zu besitzen.
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