1. Niedrige Überflüge des Schelder Waldes (FFH-Gebiet) westlich und des Wallenfelser Waldes nordöstlich des Übungsgeländes sind zum Schutz der Greifvögel und des Schwarzstorches nicht gestattet. 2. Das SW-Übungsgelände ist nur für Flugschüler geeignet, die bereits den Kurvenflug beherrschen.