1. Alle Gleitsegel- und Hängegleiterpiloten (auch Gäste) sind in die Bestimmungen und Auflagen der Erlaubnis, insbesondere in die Flugbetriebsordnung Hesselberg, speziell einzuweisen.
2. Toplandungen von Piloten können auf der westlichen Hälfte der Osterwiese erfolgen, wenn eine Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen werden kann. Im Bereich der Modellflieger sind Landungen von Gleitsegeln ausgeschlossen.