1. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Auflagen und in die Verhältnisse des Fluggeländes Walberla.
2. Ausbildungsbetrieb ist nicht gestattet.
3. Sollte kein Höhengewinn erzielt werden, ist rechtzeitig der Landeplatz anzufliegen. Außenlandungen sind zu vermeiden.
4. Die Witterungsverhältnisse und die verwendeten Gleitschirmtypen müssen ein sicheres Erreichen des Landeplatzes gewährleisten.
5. Die mit dem DHV abgestimmte „Geländeordnung Walberla“ des Nordbayerischen Drachenflieger e.V. ist Bestandteil der luftrechtlichen Erlaubnis.
6. Kommerzieller Doppelsitzerbetrieb ist nicht gestattet.
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