Gelände-Details

dhvlogo
Zurzeit keine Bilder oder Videos verfügbar
- Anzeige -
https://www.garmin.com/de-DE/
- Klick für weitere Infos -
Klick für weitere Infos
- Anzeige -
https://shop.dhv.de/products/3-auflage-fluggebiete-europa-flugfuhrer-fur-die-reise-urlaubs-und-flugplanung
- Anzeige -
https://www.oase-paragliding.com/
- Anzeige -
http://www.hotsport.de
- Anzeige -
https://shop.dhv.de/products/pocket-guide-einfach-fliegen
- Anzeige -
http://www.urinalkondom.de
- Anzeige -
https://berater.hdi.de/thomas-ingerl/gleitschirm--und-drachenpiloten-innen/
 
Waizenhofen-Espan
EignungSchleppgelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz 
GeländehalterJura Airlines Albatros e.V.
BemerkungRegelmäßiger Schleppbetrieb durch den Verein Jura-Airlines Albatros. Das Gelände ist ein Hochplateau und ist thermisch ergiebig mit diversen Abrißkanten. Auf dem Magerrasen kann in alle Himmelsrichtungen geschleppt werden. Achtung: In der Nähe befindet sich ein Flugplatz für Fallschirmspringer. Bitte beachten.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Waizenhofen-EspanÄnderung melden
Art des GeländesSchleppgelände
BundeslandBayern
Gemeinde91177 Thalmässing
KoordinatenN 49°04'30.57" E 11°13'10.00"
Höhe NN550 m
StartrichtungNNO-N
Schlepplänge [m]700
Mobile Abrollwinde?Nein
max. Schlepphöhe [m]300
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1-sitzig mit beschränktem LFS
Gleitschirme1-sitzig mit beschränktem LFS
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttp://www.flugsport-thalmaessing.de/fluggebiet
http://www.flugsport-thalmaessing.de/
Bergbahn 
 
Auflagen

1. Der Geländehalter hat alle Piloten über die Auflagen der Erlaubnis zu informieren.

2. Die Thalachwiesen zwischen Aue und Kleinhöbing (Schilfgebiet) dürfen nicht überflogen werden. Ausnahmen sind Überflüge mit mehr als 300 m GND.

3. Vor Beginn des Flugbetriebes ist die Flugleitung auf dem Sonderlandeplatz Thalmässing-Waizenhofen zu informieren.

3. Die dem Geländehalter bekannten Naturschutzgebiete des Landkreises Roth sind bei Streckenflügen zu beachten. Die Piloten sind gesondert zu informieren.

4. Über den Flugbetrieb ist ein Flugbuch mit den üblichen Angaben zu führen. Das Flugbuch ist auf Verlangen dem DHV vorzulegen.

10. Die Anfahrt zu den Startplätzen darf nur über Hauptwege erfolgen. Das Befahren mit Kraftfahrzeugen zu den Startplätzen ist nur durch solche Fahrzeuge zugelassen, die die Seilwinde oder Fluggeräte zum Startplatz bringen.

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
- Anzeige -
http://www.gardenrelais.it/de/
- Anzeige -
https://www.paracenter.de/
- Anzeige -
https://planet-para.de/
- Anzeige -
https://www.austriafly.at/
- Anzeige -
https://www.cloudbase-media.de/media
- Anzeige -
https://schleppklinke.de/
- Anzeige -
https://www.zillertaler-flugschule.com/
- Anzeige -
https://www.up-paragliders.com/de/
- Anzeige -
http://www.fly-koessen.at/