Gelände-Details

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Digitale Geländeakte
Karte mit Flugkorridor (pdf)
NfL-2022-1-2453, Flugverbotszone für Gleitschirmflieger im Umfeld des Segelfluggeländes Agathazel
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Grünten
EignungHanggelände für Gleitschirme
LandDeutschland
Höhendifferenz470 m
GeländehalterFlugschule Markus Milz
BemerkungFlugbetrieb nur in Absprache mit der Flugschule Rohrmeier / Milz! Wichtig: Regelungen zum Flugplatz Agathazell beachten: Keinerlei Landungen oder Einflüge in das rot markierte Sperrgebiet (siehe Skizze) des Flugplatzes Agathazell unter 500m Höhe über Grund/GND. Gleiches gilt für Talquerungen. Die Zulassung war nur in Absprache und Zustimmung des Flugplatzbetreibers und der Regierung von Oberbayern möglich.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Grünten LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBayern
Gemeinde87549 Rettenberg
KoordinatenN 47°33'57.03" E 10°17'35.06"
Höhe NN730 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1-sitzig mit beschränktem LFS
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Grünten Startplatz WestÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBayern
Gemeinde87549 Rettenberg
KoordinatenN 47°33'56.20" E 10°18'31.55"
Höhe NN1200 m
StartrichtungW
Erschließungzu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1-sitzig mit beschränktem LFS
Bemerkung 
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
AnsprechpartnerFlugschule Rohrmeier / Milz
Informationenhttp://www.flugschule-rohrmeier.de
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Der Flugbereich für Gleitschirm- und Hängegleiterpiloten beschränkt sich auf den Flugbereich nordöstlich der Seilbahntrasse (Seilbahn des Bayerischen Rundfunks).
2.    Gleitschirmpiloten müssen bei Flugbetrieb am Wochenende (April bis November) eine vorherige Erlaubnis beim diensthabenden Flugleiter am Flugplatz einholen. Dies gilt auch dann, wenn Segelflugbetrieb unter der Woche stattfindet (z.B. Fluglager auf dem Segelflugplatz). Hängegleiterpiloten haben diesbezüglich keine Einschränkungen.
3.    Oberhalb des Grünten Gipfels kann der Luftraum frei genutzt werden. Es gelten die üblichen Vorflug- und Ausweichregeln gem. LuftVO.
4.    Der Einflug in die Platzrunde des Segelflugplatzes Agathazell ist verboten. Ebenso darf der Westhang des Grünten oberhalb von Burgberg mit Gleitschirmen und Hängegleitern nicht von Piloten, welche am Grünten starten, genutzt werden. Für Ausnahmen ist eine konkrete Absprache (z.B. über Flugfunk) notwendig.
5.    Zwischen dem LSG Oberallgäu und der Haltergemeinschaft Grünten ist eine Betriebsabsprache abzuschließen. Die Betriebsabsprache ist dem DHV vorzulegen.
6.    Alle Piloten sind speziell in den Landeanflug und in die Landeeinteilung am Landepatz Talstation einzuweisen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Seile der Grüntenbahn. Zu den Seilen der Bahn ist ein Abstand von mind. 50 m einzuhalten.
7.    Ausbildungsflüge dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Flugschüler mindestens 30 Höhenflüge in anderen Fluggeländen durchgeführt hat und einen dem Gelände entsprechenden Könnensstand besitzt.
8.    Bei der Einweisung der Flugschüler muss der Fluglehrer insbesondere auf die Seilbahn und die aus der Luft schlecht sichtbaren Seile hinweisen.
9.    Es muss eine sichere Funkverbindung zwischen Fluglehrer am Landeplatz und dem Flugschüler bestehen.
 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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