1. Die als Biotop kartierten Nasswiesen in der Aue des Entenaubaches, die westlich an das Grundstück Flnr. 2224, Gemarkung Hochdorf, angrenzen sowie die in ca. 400 m Entfernung im Norden und Westen angrenzenden als Wiesenbrütergebiete erfassten Flächen dürfen nicht überflogen oder beeinträchtigt werden (auf beiliegende Karte wird Bezug genommen).