Auflagen |
1. Der Zugang zur Startfläche darf nur zu Fuß erfolgen. Eine Zufahrt mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet.
2. Die Anzahl der Starts ist auf max. 10 pro Tag begrenzt.
3. Zur Erhaltung des Startplatzes dürfen keine Gehölze gefällt werden.
4. Alle Piloten müssen vor dem ersten Flug vom Geländehalter eine Einweisung in die geländespezifischen Besonderheiten erhalten.
5. Auflagen rechter Startbereich: Alle Piloten sind auf die Leegefahr bei Seitenwind hinzuweisen (Schneise). Starts dürfen nur bei Vorwind durchgeführt werden.
6. Auflagen linker Startbereich: Gleitschirmpiloten dürfen nur starten, wenn sie über eine sichere und angepasste Starttechnik (Vorwärtsstart- / Rückwärtsaufziehtechnik), eine sichere Schirmbeherrschung und ausreichende Flugerfahrung verfügen. Es ist durch die Piloten sicherzustellen, dass deutlich vor dem Steilabbruch abgehoben wird. Anderenfalls ist der Start rechtzeitig abzubrechen. Drachenpiloten benötigen ebenfalls Flugerfahrung und eine sichere Starttechnik (Startfläche ist anspruchsvoll). Starts dürfen nur bei turbulenzfreiem Vorwind (mind. 12-15km/h) durchgeführt werden. Es dürfen auf dieser Startfläche nur Piloten starten, die dem Geländehalter ihre Fähigkeiten nachgewiesen haben, eingewiesen und namentlich benannt wurden. (Empfehlenswert ist die Anwesenheit eines zusätzlichen Startleiters). Doppelsitzerflüge sind nicht gestattet.
7. Die Sicherheitsmindesthöhen zu Gebäuden, Straßen, Stromleitungen etc. sind während des gesamten Fluges zwingend einzuhalten.
8. Gleitschirmpiloten müssen bei der Landung auf dem Landeplatz 1 die Hanglandung beherrschen. Drachen müssen auf dem Landeplatz 2 landen, da Landeplatz 1 für Drachen nicht geeignet ist.
9. Fluggeräte benötigen zum Erreichen des Landeplatzes 2 eine Gleitzahl von mind. 6.
10. Die Landevolten sind vom Geländehalter mit einem ausreichenden Sicherheitsabstand zur Bundesstraße festzulegen.
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