1. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Besonderheiten und die Auflagen des Geländes durch den Geländehalter.
2. Das Fluggerät und sonstige zum Flugbetrieb erforderlichen Hilfsmittel sind vom Wanderparkplatz am Kreuzweg zum Startplatz zu Fuß zu transportieren.
3. Der Geländehalter hat eine Fluggeländeordnung zu erstellen und bei den Piloten bekanntzugeben. Dem DHV ist jeweils eine aktuelle Fassung vorzulegen.
4. Veränderungen des Landschaftsbildes, wie zum Beispiel das Entfernen von Bäumen, Aufschüttungen und Abgrabungen, Beschneiden von Hecken und Sträuchern dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde vorgenommen werden. Der Weiherkopflift darf in südlicher Richtung nicht überflogen werdenl. Ausnahmen sind Überflüge mit mehr als 150m GND. |