1. Für den Gleitsegelflugbetrieb darf die Windgeschwindigkeit max. 10 km/h betragen. Die Gleitleistung des Fluggerätes muss das sichere Erreichen des Landeplatzes gewährleisten.
2. Flugbetrieb kann bei Wind aus einer Richtung zwischen 230° und 280° durchgeführt werden.
3. Vor der Abbruchkante ist eine Linie festzulegen, welche den spätesten Punkt eines Startabbruches vor dem felsigen Gelände markiert.
4. Ausbildungsflüge nur eingeschränkt möglich (mind. 20 Höhenflüge Flugerfahrung ist Voraussetzung). Witterungsbedingungen müssen geeignet sein.
5. Ortsfremde Piloten sind in die besonderen Verhältnisse des Fluggeländes einzuweisen und vertraut zu machen (Einweisung erforderlich).
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