Gelände-Details

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Leese
EignungSchleppgelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz 
GeländehalterGleitschirmclub Samtgemeinde Landesbergen e.V.
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Leese Schleppstrecke 1 Nordost-SüdwestÄnderung melden
Art des GeländesSchleppgelände
BundeslandNiedersachsen
Gemeinde31633 Leese
KoordinatenN 52°30'38.03" E 9°07'44.80"
Höhe NN33 m
StartrichtungNO, SW
Schlepplänge [m]800
Mobile Abrollwinde?Nein
max. Schlepphöhe [m]450
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Leese Schleppstrecke 2 Nordwest-SüdostÄnderung melden
Art des GeländesSchleppgelände
BundeslandNiedersachsen
Gemeinde31633 Leese
KoordinatenN 52°30'38.03" E 9°07'44.80"
Höhe NN33 m
StartrichtungNW, SO
Schlepplänge [m]800
Mobile Abrollwinde?Nein
max. Schlepphöhe [m]450
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationen 
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Das Überfliegen der im Umkreis vorhandenen Naturschutzgebiete HA 42 „Rehburger Moor“, HA 120 Rehburger Moor II, HA 82 „Buchholzmoor“, HA 16 „Schmiedebruch“, HA 60 „Meerbruch“, „Wellier Schleife“ und „Stol-zenau-Leese“ ist aus Naturschutzgründen zu vermeiden, anderenfalls ist eine Mindestüberflughöhe von 150 m über Grund einzuhalten. Diese gilt ebenfalls für die Pufferzonen mit einem Radius von 500 m um die Schutz-gebiete.
2.    Bei Annäherung von Hubschraubern (z.B aus Bückeburg) oder anderen tieffliegenden Luftfahrzeugen ist der Windenschleppbetrieb zu unterbre-chen. Es wird empfohlen, mit dem Heeresflugplatz Bückeburg direkt Kon-takt aufzunehmen.
3.    Das Gelände liegt unter dem Luftraum Hannover. Der Luftraum D beginnt in 4.500 ft. Unmittelbar westlich beginnt die TMZ in FL 65. Alle Piloten sind auf die Luftraumstruktur hinzuweisen.
4.    Insbesondere bei Ausbildungsbetrieb ist auf eine niedrige Bewuchshöhe zu achten. Grundausbildung mit Hängegleitern ist nicht zulässig.
5.    Schleppbetrieb darf nur bei Hindernisfreiheit und abgesicherten Wegen stattfinden. Bei der Annäherung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder beispielsweise Fußgängern und Radfahrern ist der Schleppbetrieb zu un-terbrechen.

 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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