1. Die unterhalb des Fahrweges liegenden Vogelschutzhecken wie auch die Flächen hinter der Sitzgruppe "Auf dem Harsberg" sind Vogelbrutgebiete und dürfen nicht beunruhigt werden.
2. Es dürfen keine neuen Wege angelegt werden. Katastermäßig eingezeichnete und in der Flur noch existierende Wege sind zu nutzen.
3. Die Entsorgung von ggf. anfallenden Müll auf dem Fluggelände ist zu gewährleisten.
6. Die Zone 1 (Naturschutzzone) des Naturparks darf nicht überflogen werden.
7. Bodenerosionen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Vegetation des Halbtrockenrasens und der anderen Wiesenabschnitte ist weitgehendst zu schonen.
8. Für Gastpiloten mit beschränktem Luftfahrerschein (A-Schein) ist bei Starkwindstarts eine Ersteinweisung für Start- und Landeplatz erforderlich.
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