Gelände-Details

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Loffenau LP
Landeplatz in Loffenau (Foto: Bj. Klaassen)
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Loffenau / Teufelsmühle
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz501 m
GeländehalterDrachen- und Gleitschirmclub Loffenau e.V.
BemerkungTraditionsgelände des Drachenfliegerclub Loffenau mit einem Startplatz in Richtung Nordwest (Schneisenstart) und einem großzügigen Startplatz in Westrichtung. Das Westgelände ist anfängergeeignet und bietet einen großartigen Ausblick über den Nordschwarzwald. Beide Startplätze liegen im Wald. Daher nur bei eindeutigem Vorwind starten, damit die vorgelagerten Bäume sicher und mit ausreichender Höhe überflogen werden können. Alle Piloten benötigen eine Ersteinweisung durch den Verein. Die Naturschutzauflagen sind zu beachten. Insbesondere darf das Naturschutzgebiet "Lautenfelsen" nicht überflogen werden. Das Vogelschutzgebiet muss mit mindestens 300 m überflogen werden. Der Landeplatz in Loffenau hängt etwas. Die Straße am Landeplatz ist mit ausreichender Höhe zu überfliegen. Streckenflüge in Richtung Pforzheim sind bei ausreichender Basishöhe möglich. Da viel Wald überflogen werden muss, benötigt man eine ausreichende Abflughöhe.
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Loffenau Nordwest Teufelsmühle StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde76597 Loffenau
KoordinatenN 48°45'29.78" E 8°24'21.74"
Höhe NN834 m
StartrichtungNW
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
 beliebt
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkungrelativ enge Waldschneise
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Loffenau LandewieseÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde76597 Loffenau
KoordinatenN 48°46'21.76" E 8°23'53.18"
Höhe NN389 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
 beliebt
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
BemerkungLandegelände mit leichtem Gefälle
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Loffenau Weststart Teufelsmühle StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde76597 Loffenau
KoordinatenN 48°45'24.03" E 8°24'25.84"
Höhe NN890 m
StartrichtungW
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
 beliebt
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
 https://teufels-flieger.de/hpdgl/index.php/ct-menu-item-39
Wetternetz (Tel) 
Web-Camhttps://teufels-flieger.de/hpdgl/index.php/ct-menu-item-41
 
Ansprechpartner 
Informationenhttp://teufels-flieger.de/hpdgl/
Bergbahn 
 
Auflagen

1.    Starts dürfen nur bei eindeutig sicheren Witterungsverhältnissen durchge-führt werden. Starts mit Seiten- oder Rückenwind sind nicht zulässig. Jeder Pilot startet eigenverantwortlich.
2.    Der Abflugbereich ist so zu gestalten, dass die aufkommende Vegetation trotzdem einen sicheren Überflug ermöglicht. Maßgeblich für die Startflä-che West ist die Stellungnahme des DHV an die Stadt Gernsbach vom 13. Jan. 2016 in Verbindung mit einer Genehmigung durch die Stadt Gerns-bach sowie dem LRA Rastatt. Alle Maßnahmen müssen jeweils mit Grund-eigentümer und Forstamt abgestimmt werden.
3.    Ausbildungsflüge dürfen nur bei geeigneten Witterungsbedingungen durch-geführt werden. Die Flugschüler müssen an Start- und Landeplatz durch einen Fluglehrer bzw. einen Fluglehrerassistenten betreut werden. Eine si-chere Funkverbindung zum Flugschüler muss vorhanden sein.
4.    Der Abflug zum Landeplatz muss rechtzeitig und mit ausreichender Höhe durchgeführt werden.
5.    Der Überflug der im Landebereich befindlichen Straße muss mit ausrei-chender Höhe erfolgen. Bei Annäherung von Fahrzeugen und Personen auf der Straße ist der Endanflug entsprechend hoch anzusetzen.
6.    Toplandungen: Toplandungen auf dem Startplatz sind nur dann zulässig, wenn laminare Windbedingungen einen sicheren Landeanflug gewährleis-ten und keine Personen am Startplatz gefährdet werden. Gleichzeitige Starts und Toplandungen sind nicht zulässig. Die Piloten müssen ausrei-chende Praxiserfahrung und Kenntnisse hinsichtlich Toplandungen besit-zen.
7.    Alle Piloten (Vereinsmitglieder und Gastpiloten) sind durch ein Hinweis-schild auf dem Startplatz und durch die Vereinshomepage über die Aufla-gen in dem Gelände zu informieren. Alle Gastpiloten benötigen eine ver-pflichtende einmalige Einweisung durch geeignete Personen aus dem Ver-ein.
8.    Loffenau mit den Siedlungsbereichen muss mit ausreichender Höhe über-flogen werden. Tiefe Überflüge über Siedlungsbereiche sind unzulässig.
9.    Das angrenzende Vogelschutzgebiet und der Auerhuhnlebensraum darf nur mit einer Mindestflughöhe von mehr als 300 m überflogen werden.
10.    Der Überflug des Naturschutzgebietes „Lautenfelsen“ ist gem. Natur-schutzgebietsverordnung § 4 Abs. 2 Nr. 24 verboten.
11.    Das Naturschutzgebiet (Auflage Nr. 10) und das Vogelschutzgebiet (Aufla-ge Nr. 9) sind auf einem Hinweisschild an beiden Startplätzen am Startplatz kartographisch darzustellen.
12.    Dem Landratsamt Rastatt ist ein Konzept vorzulegen, wie zusätzlicher In-dividualverkehr für den Teufelsmühlengipfel begrenzt werden kann und welche Parkierungsmöglichkeiten für die Piloten vorgesehen sind. Ein „Shuttle Service“ durch den Verein ist anzustreben.
13.    Die Baugenehmigung der Stadt Gernsbach für die Anlage des Start-platzes West und die Genehmigung für den Bau einer Schutz- und Ret-tungsgerätehütte ist entsprechend umzusetzen.
14.    Die im naturschutzfachlichen Gutachten vorgesehene naturschutz-rechtliche Ausgleichsmaßnahme A1: Freistellung der Blockschutzhalden im benachbarten NSG Lautenfelsen von Fichten- / Douglasienaufwuchs auf ca. 2 ha ist durch den Verein durchzuführen.
15.    Nach Abschluss der Ausgleichsmaßnahme im NSG Lautenfelsen, spätes-tens jedoch bis Ende 2016, ist der Unteren Naturschutzbehörde ein Bericht mit Dokumentation zur Ausgleichsmaßnahmendurchführung vorzulegen.
16.    Pflegearbeiten im Startplatzbereich (z.B. Niedrighalten natürlicher Gehölz-sukzession) sind außerhalb der Vogelbrutzeit durchzuführen.
17.    Für die Startplatzherrichtung und die Gestaltung und Pflege sind die Schreiben des Landratsamtes Rastatt vom 16.09.2014 und vom 30.10.2014 maßgeblich. Die Auflagen sind Bestandteil dieser Erlaubnis.
18.    Die Nutzung der Waldfläche erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzung des Startplatzes hat so zu erfolgen, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie die Erholung anderer im Wald nicht beeinträchtigt wird.
19.    Zum Schutz des Waldes vor Gefährdung durch Feuer ist das Entzünden eines Feuers untersagt, vgl. § 41 LWaldG. In der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober darf im Wald nicht geraucht werden (§ 41 (3) LWaldG). Brennen-de oder glimmende Gegenstände dürfen nicht weggeworfen oder unvor-sichtig gehandhabt werden (§ 41 (4) LWaldG). Dies gilt auch auf dem Startplatzbereich.
20.    Organisierte Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung der Unteren Forstbehörde, vgl. § 37 (2) LWaldG.
21.    Das Befahren der Rettungszufahrt ist nur für Rettungszwecke zulässig, ansonsten ohne besondere Befugnis unzulässig. Diese Auflage sowie die Auflagen zur Waldnutzung (Veranstaltungen, Rauchverbot, etc.) sowie die betrieblichen Auflagen (Flugbetriebsauflagen, naturschutzfachliche Ein-schränkungen) sind in eine entsprechende Geländeordnung aufzunehmen und mit dem DHV und der Unteren Forstbehörde abzustimmen.
22.    Der Einsatz von Multicoptern (Drohnen) oder motorisierten Modellflugzeu-gen und Motorgleitschirmen im Fluggelände Loffenau sind aus Gründen des Artenschutzes und der Flugsicherheit nicht gestattet.


 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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