1. Alle Piloten sind durch den Geländehalter in die Auflagen der Erlaubnis und in die Besonderheiten (z.B. Gefahren) einzuweisen. 2. Starts dürfen nur bei eindeutigem Vorwind aus westlicher Richtung durch-geführt werden. Seitenwindstarts sind nicht gestattet. 3. Ausbildungsflüge und Doppelsitzerflüge sind nur dann möglich, wenn die Startplatzbeschaffenheit dies zulässt (Wiese) und die Schneise im unteren Bereich erweitert wurde (die Erlaubnis müsste bezüglich Ausbildung und Doppelsitzerflüge erweitert werden). 4. Hängegleiterpiloten müssen die Hanglandung beherrschen, da das Lande-gelände abfällt. 5. Der ca. 1,2 km südlich befindliche Hochwasserspeicher „Drachensee“ darf nur bis auf Höhe der Staumauer angeflogen werden (Vogelschutz).