1. Die Windverhältnisse müssen einen sicheren Überflug über den Wald ermöglichen. Bei zweifelhaften Bedingungen (z.B. Südwestwind) dürfen keine Starts durchgeführt werden.
2. Starts mit Doppelsitzern sind nicht gestattet.
3. Zur K 53 muss eine Sicherheitsmindesthöhe von 50 m eingehalten werden.
5. Ausbildungsbetrieb ist nicht gestattet.
6. Die Auffahrt zum Startplatz ist nur mit forstbehördlicher Erlaubnis möglich.
7. Die Betriebsordnung des Vereins Sauerland Air e.V. ist Bestandteil dieser Erlaubnis (Fassung vom 21.03.2004). |