1. Es darf nur bei nördlichen Winden gestartet werden. In der Schneise sind Windrichtungsanzeiger aufzustellen.
2. Gastpiloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten des Fluggeländes. Auf dei Luftraumstruktur (Luftraum C, D, und die Segelflugsektoren) ist gesondert hinzuweisen.
2.1. Die Einweisung kann nur mit ausgefülltem Registrierungsformular erfolgen: Download unter: http://dc-hohenneuffen.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=1&Itemid=53
3. Die Platzrunde am Landeplatz ist vom Geländehalter vor Aufnahme des Flugbetriebes festzulegen und sowohl am Start wie auch am Landeplatz öffentlich bekannt zu machen.
4. Die Untere Forstbehörde kann den Flugbetrieb untersagen, insbesondere bei: - Verstößen gegen die Auflagen und Bedingungen der Befreiungen oder die Anordnungen der Forst- oder Naturschutzbehörden. - Auftreten von Erosionsschäden - Brutplatzsuche von Uhu, Kolkrabe oder Wanderfalke am Wilhelmsfelsen - Forstliche Arbeiten in der Nähe des Startplatzes - Kollision mit anderen Nutzungen oder Veranstaltungen am oder in der Nähe des Startplatzes
5. Der Startplatz wie auch der Landeplatz dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werden. Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkierungsflächen abzustellen. Der Zugang zum Startgelände und Landeplatz hat über vorhandene Fuß- und Wirtschaftswege zu erfolgen.
6. Die Zuwegungen sowie der Start- und Landebereich sind stets sauber zu halten. Abgelagerter Müll ist zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
7. Niedrige Überflüge über dem FFH-Gebiet sollen zum Schutz besonders geschützter Tierarten vermieden werden. Es wird empfohlen, nach dem Start möglichst schnell eine Höhe von mind. 300m über Grund zu erreichen.
8. Das Überfliegen der Bassgeige (mit Beurener Fels, Schlupffels, Brucker Fels und Friedrichsfels auf den Gemarkungen Beuren, Lenningen und Owen) ist im Umkreis von 250m von der Hangkante zu unterlassen. Ausnahme sind Überflüge mit mehr als 300m über Grund. Dabei ist der Bereich der Bassgeige rasch zu überfliegen und schnell zu verlassen.
9. Das Überfliegen des Wilhelmfels, Gemarkung Neuffen, in niedriger Höhe ist zu unterlassen.
10. Start- und Landeplätze dürfen nicht zu anderen Zwecke (wie z.B. Veranstaltungen, Grillfesten oder ähnlichen Aktivitäten) in missbräuchlicher Art und Weise genutzt werden. Das Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstückes erforderlich sind, sind nicht zulässig. Auf dem Start- und Landeplatz oder deren Umgebung ist es nicht zulässig, Bau- oder Wohnwagen aufzustellen oder Feuer zu machen.
11. Die landwirtschaftliche Nutzung auf dem Flurstück Nr. 4929 selbst und den Nachbargrundstücken sowie die Zufahrtswege zu den Flurstücken dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.
12. Für Toplandungen benötigen die Piloten eine Einweisung durch den Geländehalter. Auf die Leesituation ist hinzuweisen.
13. Personen, die sich im Bereich des Start- und Toplandeplatzes befinden, dürfen durch Toplandungen nicht gefährdet werden.
14. Starts sind nur mit funktionsfähigem Flugfunk oder Funkscanner zulässig. Das Funkgerät muss die Segelflug ATIS 134.500 Mhz empfangen können.
15. Es muss sich jeder Pilot vor jedem Start in das Startbuch am Startplatz eintragen.
|