Gelände-Details

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neuffen nord4
Thermik über der Burg Hohenneuffen (Foto: Martin Brinek)
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Hohenneuffen - Nord
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz255 m
GeländehalterHaltergemeinschaft Neuffen Nord
BemerkungDas Gelände ist bei Nordwind thermisch interessant. Der Abbruch der Schwäbischen Alb bietet gute Aufwindquellen und Gelegenheit für Streckenflüge. Ein Wermutstropfen findet sich in der Luftraumstruktur aufgrund des nahen Flughafens von Stuttgart. An guten Tagen ist sehr viel Betrieb. Es kann sowohl am Wochenende, als auch unter der Woche zu deutlichen Wartezeiten kommen. Wenn die Thermik nicht durchzieht und alle Piloten auf gleicher Höhe fliegen, kann es eng werden. Rücksicht und Pilotenabsprache ist dann besonders notwendig. Auch der Top-Landeplatz ist anspruchsvoll anzufliegen. Als Landeplätze für Gleitschirme stehen drei und als Landeplatz für Drachen steht einer zur Verfügung.

Aufgrund des sensiblen Lebensraumes entlang der Schwäbischen Alb ist auf Naturschutzbelange Rücksicht zu nehmen (diverse FFH- und Naturschutzgebiete). Niedrige Überflüge über dem FFH-Gebiet soll zum Schutz besonders geschützter Tierarten vermieden werden. Es wird empfohlen, nach dem Start möglichst schnell eine Höhe von mid. 300 m über Grund zu erreichen.

Das Überfliegen der Bassgeige (Beurener Fels. Schlupffels, Brucker Fels und Friedrichsfels auf den Gemarkungen Beuren, Lenningen und Owen) ist im Umkreis von 250m von der Hangkante zu unterlassen Ausnahme sind Überflüge mit mehr als 300 m über Grund. Dabei ist der Bereich der Baßgeige rasch zu überfliegen und schnell zu verlassen.

Das Überfliegen des Wilhelmfels, Gemarkung Neuffen, in niedriger Höhe ist zu unterlassen.

Das Fluggelände befindet sich unterhalb des Segelflugsektors Alb Nord im Luftraum C/D des Flughafen Stuttgart.
Ab einer Höhe von 4.500 ft MSL beginnt der kontrollierte Luftraum D. Folgende Vorraussetzung für den Einflug in den kontrollierten Luftraum ab einer Höhe von 4.500 ft MSL (ca. 640m über Startplatzhöhe) müssen gegeben sein:
Höhenfreigabe liegt vor!
Flugfunkgerät wird mitgeführt!
Unbeschränkter Luftfahrerschein!
Informationen zur Höhenfreigabe über Flugfunkfrequenz 134,500 MHZ (ATIS)

Die vorgegebenen Höhen sind zwingend einzuhalten - keine Toleranzen! Ein Einflug ohne Genehmigung (durch ATIS) ist eine Straftat! Bitte achtet darauf, um unsere Freiheiten nicht zu gefährden! Beachtet bitte auch die aktuellsten Informationen beim BWLV:
http://www.bwlv.de/de/inhalt/service-beratung/arbeitskreis-sektoren/downloads.htm

Starts im Fluggebiet sind nur mit funktionsfähigem Flugfunk (Flugfunkscanner) zulässig. Das Gerät muss die Segelflug ATIS 134.500 Mhz empfangen können. Ohne ein Gerät für den Empfang der Segelflug ATIS herrscht Flugverbot!

(Stand Januar 2017)


AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Hohenneuffen - Nord StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde72622 Neuffen
KoordinatenN 48°33'24.17" E 9°24'16.86"
Höhe NN725 m
StartrichtungN
Erschließungzu Fuß
 Der Startplatz auch der Landeplatz dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werde. Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkierungsflächen abzustellen. Der Zugang zum Startgelände (Parkplatz in der Nähe der Burg Hohenneuffen) und Landeplatz hat über vorhandene Fuß- oder Wirtschaftswege zu erflogen.
Hängegleiter1- und 2-sitzig
 beliebt
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
BemerkungStarts und Landungen dürfen nur auf denjenigen Flächen erfolgen, die in den im Informationskasten am Startplatz ausgehängten Karten eingezeichnet sind. Es darf nur bei nördlichen Winden gestartet werden. Bei abweichenden Windrichtungen gibt es möglicherweise eine Lee-Situation oder Verwirbelungen in der Startschneise. Für Toplandungen benötigen die Piloten eine zusätzliche Einweisung.
 
Hohenneuffen - Nord Haupt-LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde72660 Beuren
KoordinatenN 48°33'42.68" E 9°24'00.79"
Höhe NN470 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
 von öffentlichen Parkplätzen aus, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
 beliebt
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Hohenneuffen - Nord ToplandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde73268 Erkenbrechtsweiler
KoordinatenN 48°33'21.28" E 9°24'22.45"
Höhe NN725 m
Erschließungzu Fuß
 Der Startplatz auch der Landeplatz dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werde. Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkierungsflächen abzustellen. Der Zugang zum Startgelände (Parkplatz in der Nähe der Burg Hohenneuffen) und Landeplatz hat über vorhandene Fuß- oder Wirtschaftswege zu erflogen.
Hängegleiter1-sitzig mit Einweisung
Gleitschirme1-sitzig mit Einweisung
BemerkungStarts und Landungen dürfen nur auf denjenigen Flächen erfolgen, die in den im Informationskasten am Startplatz ausgehängten Karten eingezeichnet sind.
Es darf nur bei Nördlichen Winden gestartet werden.
 
Hohenneuffen-Nord Skilift-LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde72660 Beuren
KoordinatenN 48°33'38.54" E 9°24'19.33"
Höhe NN510 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
 von öffentlichen Parkplätzen aus zu Fuß
HängegleiterNein
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Hohenneuffen - Nord Landeplatz Beuren FeuerwehrhausÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandBaden-Württemberg
Gemeinde72660 Beuren
KoordinatenN 48°33'59.26" E 9°23'36.63"
Höhe NN470 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
 von öffentlichen Parkplätzen aus, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig
 beliebt
Gleitschirme1- und 2-sitzig
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
AnsprechpartnerE-Mail: gleitschirm@tv-bissingen.de
InformationenÄnderungen im Aushang am Startplatz beachten. Informationen auf der Internetseite des DC-H:
http://dc-hohenneuffen.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=75&Itemid=59
Bergbahn 
 
Auflagen

1. Es darf nur bei nördlichen Winden gestartet werden. In der Schneise sind Windrichtungsanzeiger aufzustellen.

2. Gastpiloten benötigen vor dem ersten Flug eine Einweisung in die Besonderheiten des Fluggeländes. Auf dei Luftraumstruktur (Luftraum C, D, und die Segelflugsektoren) ist gesondert hinzuweisen.

2.1. Die Einweisung kann nur mit ausgefülltem Registrierungsformular erfolgen: Download unter: http://dc-hohenneuffen.de/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=1&Itemid=53

3. Die Platzrunde am Landeplatz ist vom Geländehalter vor Aufnahme des Flugbetriebes festzulegen und sowohl am Start wie auch am Landeplatz öffentlich bekannt zu machen.

4. Die Untere Forstbehörde kann den Flugbetrieb untersagen, insbesondere bei: - Verstößen gegen die Auflagen und Bedingungen der Befreiungen oder die Anordnungen der Forst- oder Naturschutzbehörden. - Auftreten von Erosionsschäden - Brutplatzsuche von Uhu, Kolkrabe oder Wanderfalke am Wilhelmsfelsen - Forstliche Arbeiten in der Nähe des Startplatzes - Kollision mit anderen Nutzungen oder Veranstaltungen am oder in der Nähe des Startplatzes

5. Der Startplatz wie auch der Landeplatz dürfen nicht mit Fahrzeugen angefahren werden. Fahrzeuge sind stets auf öffentlichen Parkierungsflächen abzustellen. Der Zugang zum Startgelände und Landeplatz hat über vorhandene Fuß- und Wirtschaftswege zu erfolgen.

6. Die Zuwegungen sowie der Start- und Landebereich sind stets sauber zu halten. Abgelagerter Müll ist zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

7. Niedrige Überflüge über dem FFH-Gebiet sollen zum Schutz besonders geschützter Tierarten vermieden werden. Es wird empfohlen, nach dem Start möglichst schnell eine Höhe von mind. 300m über Grund zu erreichen.

8. Das Überfliegen der Bassgeige (mit Beurener Fels, Schlupffels, Brucker Fels und Friedrichsfels auf den Gemarkungen Beuren, Lenningen und Owen) ist im Umkreis von 250m von der Hangkante zu unterlassen. Ausnahme sind Überflüge mit mehr als 300m über Grund. Dabei ist der Bereich der Bassgeige rasch zu überfliegen und schnell zu verlassen.

9. Das Überfliegen des Wilhelmfels, Gemarkung Neuffen, in niedriger Höhe ist zu unterlassen.

10. Start- und Landeplätze dürfen nicht zu anderen Zwecke (wie z.B. Veranstaltungen, Grillfesten oder ähnlichen Aktivitäten) in missbräuchlicher Art und Weise genutzt werden. Das Lagern von Gegenständen, soweit sie nicht zur zulässigen Nutzung des Grundstückes erforderlich sind, sind nicht zulässig. Auf dem Start- und Landeplatz oder deren Umgebung ist es nicht zulässig, Bau- oder Wohnwagen aufzustellen oder Feuer zu machen.

11.      Die landwirtschaftliche Nutzung auf dem Flurstück Nr. 4929 selbst und den Nachbargrundstücken sowie die Zufahrtswege zu den Flurstücken dürfen durch den Flugbetrieb nicht beeinträchtigt werden.

12.      Für Toplandungen benötigen die Piloten eine Einweisung durch den Geländehalter. Auf die Leesituation ist hinzuweisen.

13.      Personen, die sich im Bereich des Start- und Toplandeplatzes befinden, dürfen durch Toplandungen nicht gefährdet werden. 

14. Starts sind nur mit funktionsfähigem Flugfunk oder Funkscanner zulässig. Das Funkgerät muss die Segelflug ATIS 134.500 Mhz empfangen können.

15. Es muss sich jeder Pilot vor jedem Start in das Startbuch am Startplatz eintragen.
 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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https://planet-para.de/
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https://www.austriafly.at/
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https://www.cloudbase-media.de/media
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https://schleppklinke.de/
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