1. Es darf nur gestartet werden, wenn gewährleistet ist, dass im südlichen Bereich des Landeplatzes (Versprung) eine mind. 20 m breite Anflugschneise vorhanden ist. 2. Die am Fuß der Halde vorbeiführende Straße muss mit einem Abstand von 50 m überflogen werden. Die Landung muss im südlichen Landeplatzbereich erfolgen. 3. Das Gelände ist nur von eingewiesenen B-Scheinpiloten zu befliegen. 4. Die Startplatzgrenze zum Bergbaugebiet ist einzuhalten. Starts dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Startplatz neben dem Zaun erfolgen.