1. Alle Piloten sind in die Auflagen der Erlaubnis einzuweisen. Die Einweisung hat vor dem ersten Flug in dem Gelände zu erfolgen. 2. Zur Dokumentation des Flugbetriebes ist ein Flugbuch zu führen (Datum, Anzahl Piloten, Besonderheiten) 3: Die auf beiliegender Karte gekennzeichnete Vogelschutzzone darf nicht beflogen werden. Der Flugsektor umfasst somit den Geländeeinschnitt unterhalb der Winzerhütte 4: sowie den nächsten Geländeeinschnitt in Richtung Nordwesten. Er endet nach diesem Einschnitt am ersten, auch aus der Luft gut sichtbaren Felssporn. Ausnahmen sind Überflüge mit mehr als 100 m über der Startplatzhöhe. Ein Höhenmesser ist mitzuführen. Während der Brut- und Aufzuchtzeit (Jan. bis Juli) ist Rücksicht zu nehmen. Die Karte ist Bestandteil dieser Erlaubnis. 5: Flüge entlang der Kante in Richtung Westen sind nur bis zum Beginn der Vogelschutzzone gestattet. 6. Der Zugang zu den Startflächen hat ausschließlich zu Fuß auf vorhandenen Wegen zu erfolgen.