1. Anfallender Müll ist ordnungsgemäß zu entsorgen.
2. Wertvolle Trockenbereiche auf der Geba, vor allem im unmittelbaren Umfeld der Start- und Landeplätze sind vor Beeinträchtigungen zu schützen.
3. Toplandungen dürfen nur bei sicheren und turbulenzfreien Wetterlagen durchgeführt werden. Die Bedingungen für Toplandungen im Gebiet hinter dem Startplatz müssen vom Geländehalter in einer Betriebsordnung festgelegt werden. Sie muss sichtbar am Startplatz ausgehängt werden.
4. Alle Piloten sind in die Auflagen der Erlaubnis einzuweisen. |