Gelände-Details

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Erlau Uebungshang
Übungshang in Erlau (Foto: 1.ODC)
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Erlau
EignungHanggelände für Gleitschirme und Hängegleiter
LandDeutschland
Höhendifferenz175 m
Geländehalter1. Odenwälder Drachen- u. Gleitschirmflieger-Club e.V.
BemerkungErlau ist ein gutes Ostwindgelände im Odenwald. Das Startgelände liegt in einer Schneise. Bei viel Betrieb wird die Anzahl der Piloten beschränkt. Einweisungspflicht. Das Gelände "hängt" in Startrichtung nach links und ist deshalb nicht so einfach zu starten.

In der Zeit vom 01.10. bis 31.03. ist es nur Vereinsmitglieder gestattet, zu fliegen (Bei Mitgliedern von den Bergsträßlern und Lindenfelsern besteht eine Ausnahmeregelung). Gastpiloten müssen sich vorab online registrieren und die Tagesgebühr bezahlen. Jeder Pilot muss sich vor dem Besuch des Fluggeländes über die aktuell gültigen Regelungen informieren.

Luftraumsituation beachten (Luftraum C beginnt in 3500 ft MSL) Ausreichend groß und vor allem lang genug ist der Landeplatz in Erlau. Für Drachen etwas anspruchsvoll. Treffpunkt der Piloten ist nach dem Flug der "Holunderhof".
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Erlau Ost-StartplatzÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandHessen
Gemeinde64407 Fränkisch Crumbach
KoordinatenN 49°44'34.13" E 8°49'18.88"
Höhe NN383 m
StartrichtungNO-SO
Erschließungzu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
 
Erlau LandeplatzÄnderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandHessen
Gemeinde64407 Fränkisch Crumbach
KoordinatenN 49°44'31.29" E 8°49'57.73"
Höhe NN208 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Erlau Übungshang HolunderhofÄnderung melden
Art des GeländesStartplatz
BundeslandHessen
Gemeinde64407 Fränkisch Crumbach
KoordinatenN 49°44'27.04" E 8°49'28.26"
Höhe NN302 m
StartrichtungO
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
Erlau Übungshang Holunderhof (Landeplatz)Änderung melden
Art des GeländesLandeplatz
BundeslandHessen
Gemeinde64407 Fränkisch Crumbach
KoordinatenN 49°44'27.04" E 8°49'28.26"
Höhe NN229 m
Erschließungper Auto, zu Fuß
Hängegleiter1- und 2-sitzig / Schulung
Gleitschirme1- und 2-sitzig / Schulung
Bemerkung 
AnreiseRoutenplanung mit Google Maps
 
WetterDHV-Wetter
 https://www.ersterodc.de/wetter/
Wetternetz (Tel) 
Web-Cam
 
Ansprechpartner 
Informationenhttp://www.ersterodc.de/fluggelaende/erlau/
Bergbahn 
 
Auflagen

2.    Seitens des Geländehalters ist eine Startabbruchlinie festzulegen. An dieser Stelle müssen die Piloten spätestens abgehoben haben. Anderenfalls ist der Start abzubrechen.
3.    Alle Piloten sind in die Auflagen dieser Erlaubnis einzuweisen. Zudem ist ei-ne Gefahreneinweisung erforderlich (z.B. Felsabbruch unterhalb der Start-fläche, Leewirkung bei Seitenwind, etc.).
4.    Ausbildungsbetrieb darf nur bei Vorwind zwischen 5 km/h und max. 15 km/h erfolgen. Die Windverhältnisse müssen für Flugschüler entsprechend dem Könnensstand geeignet sein. Die Verhältnisse müssen gewährleisten, dass die Piloten ausreichend weit vor der Böschung abgehoben haben. Bei böigen oder turbulenten Bedingungen darf kein Ausbildungsbetrieb aufge-nommen werden.
5.    Alle Flugschüler müssen zuvor in anderen Geländen mindestens 20 Höhen-flüge mit einem Mindesthöhenunterschied von 100m absolviert haben.
6.    Gleitschirmschüler benötigen ausreichend Groundhandling Praxis. Sie müssen in der Lage sein, den Gleitschirm sicher zu starten und zu landen.
7.    Bei Ausbildungsbetrieb ist am Start- und Landeplatz die Anwesenheit eines Fluglehrers erforderlich.
8.    Die Flugschüler sind speziell in das Gelände einzuweisen. Insbesondere auf den unterhalb vorbeiführenden Weg mit steiler Böschung (Felsbereiche) unterhalb der Startwiese, das etwas seitlich „hängende“ Startgelände, die Startabbruchlinie, die Flugstrecke und die Landeeinteilung.
9.    Der Übungshang ist nur für Laufübungen und Übungsflüge mit Gleitsegeln geeignet. Hängegleiter dürfen hier nicht starten. Auf der Landefläche des Übungshanges kann alternativ bei Flügen vom oberen Startplatz gelandet werden.
10.    Auf anderen als auf den genehmigten Grundstücken ist das Starten und Landen nicht gestattet; das Starten und Landen auf den Grundstücken oberhalb des zum Gasthof Höllerhecke führenden Wegs ist untersagt.
11.    Sollte die Alternativlandeflächen (Flurstücke 139/2 und 139/3, 1/1) genutzt werden, müssen diese für Landungen auch geeignet, bzw. entsprechend hergerichtet werden (z.B. Absperrung zu Hindernissen, entfernen von Heu-ballen, etc.). Dies ist seitens des Vorstandes des 1. Odenwälder Drachen- und Gleitschirmflieger Clubs entsprechend sicherzustellen.
12.    Zu der am Landeplatz vorbeiführenden Straße zwischen Fränkisch Crum-bach und Erlau ist stets ausreichend Abstand zu halten.
13.    Name und Anschrift des/der Verantwortlichen des Vereins „Erster Oden-wälder Drachenflug-Club“ sind der Unteren Naturschutzbehörde (bei per-sonellen Wechsel) stets mitzuteilen.
14.    Zum Abstellen der Fahrzeuge im Außenbereich von Fränkisch-Crumbach sind ausschließlich die Stellplatzflächen auf den Grundstücken Nr. 92/1 (nämlich hinter dem bzw. westlich des Gasthofs „Holunderhof“), Nr. 94/1 (am Wegrand vor dem Spielplatz bzw. nördlich dieses Gasthofs) und Nr. 95/1 (auf dem Parkstreifen am Wegrand bzw. östlich dieses Gasthofs) zu nutzen. Auf die landschafts- und naturschutzrechtliche Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde vom 17.02.2005 wird Bezug genommen.
14.1.    Sollten bei größeren Veranstaltungen die o.g. Park- bzw. Stellplätze beim o.g. Gasthof nicht ausreichen, so sind Park- bzw. Stellplätze im innerörtlichen Bereich von Fränkisch-Crumbach zu nutzen. Zwi-schen den innerörtlichen Bereichen von Fränkisch-Crumbach und dem Startplatz kann ein Shuttle-Bus eingesetzt werden; ebenso zwischen dem Lande- und Startplatz.
14.2.    Alternativ dazu können bei größeren Veranstaltungen, für die die o.g. Park- bzw. Stellplätze beim o.g. Gasthof nicht ausreichen, na-turschutzrechtliche Genehmigungen für die Einrichtung befristeter Parkflächen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Außenbereich für die Teilnehmer und Gäste bei der Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises rechtzeitig, nämlich mind. 6 Wochen vor Beginn einer solchen Veranstaltung beantragt werden.

 

 
  Anmerkung: In den beschriebenen Fluggebieten können sich jederzeit Start- und Landeplätze ändern. Beachtet bitte vorhandene Infotafeln und nutzt die Informationen der einheimischen Piloten!
Besondere Wind- und Wettersituationen/-phänomene können auch in vermeintlich einfachen Fluggeländen zu anspruchsvollen Flugsituationen führen.

Die DHV Gelände-Datenbank ist das Informationsportal über unsere Drachen- und Gleitschirmfluggelände in Europa.
Für Korrekturen und Änderungen bitten wir alle Piloten, Vereine und Geländehalter um Mithilfe.
Wendet Euch hierzu bitte an: gelaendeinfo@dhv.de.

Daten und Inhalte der DHV Gelände-Datenbank ohne Gewähr in Bezug auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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