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Fortbildung: EWF Lehrgang (Einweisungsberechtigter-Windenführer)

EWF Lehrgang (Einweisungsberechtigter-Windenführer)

Ort

Flugplatz Waren-Vielist

Termin

Samstag, 16.12 bis Sonntag, 17.12.17

Online Anmeldung

24.10 - 00:00 bis 14.12.17 - 00:00
Online anmelden
Informationen zur online Anmeldung

Weitere Informationen

EWF ( Einweisungsberechtigter Windenführer)

Kurzinfo:

EWF kann derjenige werden, der vom Vereinsvorstand als erfahrener Windenführer dem DHV vorgeschlagen wird, mindestens 250 Windenfahrten nachweisen kann und an einem EWF-Seminar des DHV erfolgreich teilgenommen hat. Es werden nicht mehr als 2 EWF pro Verein empfohlen.

Die Kosten für das Seminar für neue Einweisungsberechtigte Windenführer in höhe von 178,50€ Brutto werden vom DHV übernommen.
Anfahrt, Verpflegung, Unterkunft und eventuell anfallende Schleppgebühren müssen vom Teilnehmer selbst getragen werden.

Mit der Anmeldung zum EWF Lehrgang bestätigt der Teilnehmer ein erfahrener Windenführer mit mindestens 250 Windenschlepps zu sein. Die Bestätigung (Flugbuch/Schleppkladde) sowie Empfehlung des Vereins Vorstandes bitte zum Beginn des Seminars bei dem Seminarleiter abgeben.

Es wird vorrausgesetzt die Windenführer-Bestimmungen sowie die aktuelle FBO gelesen und verstanden zu haben.

Seminarleiter: Sebastian Dollinger Norddeutsche Gleitschirmschule

Lehrgangsort:
Flugplatz Waren-Vielist
17194 Vielist

Anfahrt Klick...........

Die Veranstaltung findet auf alle Fälle statt!

Wir treffen uns am Samstag, den 16.12.2017 um 10:00 Uhr am Parkplatz des Flugplatzes Waren/Vielist:
Flugplatz Waren/Vielist
Ausbau 4
17194 Vielist

Schulungsraum:
Schillerstr. 10
17192 Waren (Müritz)
Wichtiger Hinweis: Beim Parken nicht direkt vor der Einfahrt stehen. Der Nachbar gegenüber beißt.
Ende des Lehrgangs am 17.12.2017 um ca.16 Uhr

Inhalte und Ablauf:

Inhalt des Lehrgangs ist die Tätigkeit als Einweisungsberechtigter Windenführer in Theorie und Praxis.

Der Lehrgang gliedert sich in Theorie und Praxis, Schwerpunkt dabei ist eure spätere Ausbildungstätigkeit eure Rechte und Pflichten als Einweiser und wie ihr euer Wissen an den Windenschüler vermittelt.

Wenn es geht die Flugausrüstung bitte mitnehmen damit Flugbetrieb stattfinden kann (keine Pflicht). Die Flugausrüstung muss Mustergeprüft sein und eine gültige Nachprüfung besitzen, das Rettungsgerät muss in dem Vorgeschriebenen Packintervall gepackt worden sein ( bitte Nachweis mitbringen).

Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Lehrgang wird die Bestätigung und Anerkennung zum DHV- Anerkannten Einweisungsberechtigten Windenführer (EWF) ausgestellt.

 

Andreas Schöpke
Sebastian Dollinger
DHV-Schleppbüro



 

 

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