1. Kraftfahrzeuge sind auf der Passhöhe der Gemeindeverbindungsstraße Ai-tern – Rollsbach zu parken. Fahrten über die Weide zur Startfläche sind nicht gestattet.
2. Der Landeplatz grenzt an das Naturschutzgebiet Utzenfluh an. Das Überfliegen des Naturschutzgebietes ist zwar erlaubt, trotzdem bittet der Geländehalter darum folgende Einschränkung zu beachten (auf freiwilliger Basis): "Bitte vermeide von Ende Februar bis Anfang Juni das tiefe Überfliegen und Hangaufwindfliegen an der „Großen Utzenfluh“. Das Naturschutzgebiet Utzenfluh, insbesondere der Felsen der „Großen Utzenfluh“ bietet gute fliegerische Bedingungen für uns sowie für unsere gefiederten Freunde. Daher könnte sich die Felsengruppe auch als Brutstätte für z.B. Wanderfalken anbieten. Wir appellieren an dein Verantwortungsbewusstsein und bedanken uns für deinen Verzicht!"