1. Beim Landeanflug ist zur Sankenbachstr. der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand einzuhalten.
2. Bei Turbulenzgefahr in der Startschneise ist der Flugbetrieb einzustellen.
3. Vom Hochwald und der Stromleitung am westlichen Ende des Geländes ist ein seitlicher Abstand von 20m einzuhalten.
4. Grundausbildung ist auf den Ausbildungsflächen "Stöckerkopfwiesen" mit den Flurstücksnummern 2327 und 2328 nur mit Gleitsegeln gestattet. Von dem das Übungsgelände im Norden begrenzenden Stockerweges ist ein seitlicher Abstand von 50m einzuhalten.
5. Tagesmitgliedschaft bei Mitglieder erhältlich