1. Die naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Bergstraße vom 08.02.2011 sind zu beachten. 2. Veränderungen des Geländes sind nicht zulässig. 3. Starts und Landungen sind unter größtmöglicher Schonung von Natur und Landschaft durchzuführen. 4. Flugschüler müssen in die Hanglandetechnik eingewiesen sein und den Kurvenflug beherrschen. Flugschüler, welche den Kurvenflug noch nicht beherrschen, können im Ermessen des Fluglehrers Teilbereiche des Hanges nutzen. 5. Bei Schulungsbetrieb über die komplette Höhe, sollte der Fluglehrer sich am Mittelhang (bei den Obstbäumen) aufhalten, um über Funk die Flugschüler in die Landung einzuweisen.