1. Die Regelungen des allgemeinen und besonderen Artenschutzes (§ 39, § 44 BnatSchG) sind zu beachten. 2. Die dem landwirtschaftlichen Verkehr vorbehaltenen Feldwege dürfen nicht für An- und Abfahrten der Piloten u.a. genutzt werden. 3. Die Piloten sind darauf hinzuweisen, dass sich das Gelände unterhalb Luftraum C im Nahbereich des Flughafens Frankfurt befindet. 4. Alle Piloten sind in die Auflagen und Gefahren (Weinberg) des Geländes einzuweisen, insbesondere hinsichtlich der Luftraumstruktur. 5. Der Startplatz ist anspruchsvoll und nur für erfahrene GS-Piloten geeignet, die das Rückwärtsaufziehen und eine sichere Starttechnik beherrschen. Startabbrüche sind wegen der angrenzenden Rebstöcke schwierig. 6. Vor Beginn der Flugaktivitäten ist der Wiesbaden Tower über die veröffentlichte Frequenz 139.725 oder telefonisch unter 06111-435468803 zu kontaktieren. Der Wiesbaden Tower ist erneut bei Beendigung des Flugbetriebs zu informieren. 7. Das Gelände ist für die Ausbildung nicht geeignet. Es darf keine Schulung durchgeführt werden