1. Von dieser Erlaubnis dürfen ausschließlich Piloten Gebrauch machen, die im Besitz der unbeschränkten Lizenz für Gleitsegel sind. 2. Flugbetrieb (Starten, Fliegen, Landen) darf nur in der Zeit zwischen dem 01.04. und 30.09. eines jeden Jahres (Sommerhalbjahr) durchgeführt werden. Auf Flüge in den Dämmerungszeiten (mind. 1 Stunde vor Sonnenuntergang) ist grundsätzlich zu verzichten. In der Zeit vom 01.10. bis 31.03. (Winterhalbjahr) ist kein Flugbetrieb zulässig. 3. Starts und Landungen dürfen ausschließlich nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erfolgen (ausgenommen Notlandungen). 4. Der Startplatz ist ausschließlich fußläufig zu erreichen. Das Befahren der Waldwege mit Kraftfahrzeugen aller Art sowie das Abstellen von Fahrzeugen ist nicht zulässig. Die Einhaltung des Fahrverbotes ist sicherzustellen. 5. Die in der Karte zum „Störungsökologischen Gutachten zur FFH-Verträglichkeit des Gleitschirmflugsports im Rurtal bei Obermaubach“ des Büros Viebahn & Sell, Witten, vom 28.06.2006 dargestellten Naturschutz- und FFH-Gebiete einschließlich der Pufferzonen und des Bereichs der geplanten Fischaufstiegsanlage dürfen nur unter Beachtung und Einhaltung der Mindestflughöhe von 300 m über GND überflogen werden. Dies gilt auch für NSG / FFH – Gebiete im weiteren Umkreis sowie für den Nationalpark Eifel. 6. Alle Piloten benötigen eine Einweisung in die Auflagen durch den Luftaufsichtsberechtigten für das Fluggelände Obermaubach, bzw. einer von ihm beauftragten Person. Dabei ist konkret die Abgrenzung des genehmigten Soaring-Bereiches anhand von Geländemarkierungen o.a. vor Ort zu bezeichnen. Auf die speziellen naturschutzfachlichen Auflagen ist gesondert hinzuweisen. Anfänger und nicht Eingewiesene erhalten keine Starterlaubnis. 7. Die Gleitschirmpiloten sind verpflichtet, eine Karte der im Kreis Düren ausgewiesenen FFH-Gebiete während des Flugs mitzuführen (z.B. per Navigationssystem), da mit Streckenflügen in einer Höhe oberhalb von 300m weiter entfernt liegende, sensible schutzwürdige Bereiche, z.B. die FFH-Gebiete der nördl. Ruraue bzw. der Drover Heide erreicht werden können. Landungen in den offenen Bereichen dieser Gebiete (z.B. Wiesenflächen, Brachflächen sind verboten.) 8. Während der militärischen Betriebszeiten ist das Tieffluggebiet Airea 8 zu beachten.