a) Startplatz Hexenkessel-Kreuzjoch: 1. Wenn der Sessellift in Betrieb ist, darf aus Sicherheitsgründen kein Flugbe-trieb durchgeführt werden. 2. Starts bei Winden aus nördlicher Richtung dürfen nur bis zu einer Windge-schwindigkeit von 15 km/h durchgeführt werden. 3. Es ist sicherzustellen, dass die vorgelagerte Baumreihe mit ausreichendem Sicherheitsabstand überflogen wird. 4. Beim Abflug ist nach Möglichkeit auf eine gerade Abflugrichtung zu achten, da sich links und rechts des Startplatzes Hindernisse befinden. 5. Bei Schulungsbetrieb muss immer ein Fluglehrer am Startplatz anwesend sein, da eine Sicherheitsaußenlandung für Flugschüler nicht möglich ist. b) Startplatz Tröglhang: 1. Bei kritischer Wetterlage ist der Flugbetrieb einzustellen. 2. Zur Seilbahn und Fangnetzverspannung mit Masten auf der rechten Seite der Startfläche ist ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. 3. Zur Schonung der gesetzlich geschützten Almweiden soll möglichst von den Kiesflächen, die an den Weideflächen unmittelbar angrenzen, gestartet werden. 4. Schulungsbetrieb darf nur mit zwei Fluglehrern durchgeführt werden. c) Startplatz Kandahar-Kreuzjoch: 5. Bei kritischer Wetterlage ist der Flugbetrieb einzustellen. 6. Zur Seilbahn und Fangnetzverspannung mit Masten auf der rechten Seite der Startfläche ist ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. 7. Zur Schonung der gesetzlich geschützten Almweiden soll möglichst von den Kiesflächen, die an den Weideflächen unmittelbar angrenzen, gestartet werden. 8. Schulungsbetrieb darf nur mit je einem Fluglehrer an Start- und Landeplatz durchgeführt werden.