Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Sicherheitsmitteilung Hängegleiter Atos DHV 01-0347-99

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Datum13.06.2002
BezugHängegleiter Atos DHV 01-0347-99
 

Beim Überprüfen von Geräten wurde festgestellt das sich an einigen Geräten die äußerste Rippe (Rippe Nr.9) unter dem Zulassungsmaß befindet. Dies kann optisch kontrolliert werden, indem vom Kiel entlang der Segelhinterkante zum Randbogen gepeilt wird. Die Rippe Nr.9 darf nicht unter der Peillinie zwischen Rippe 8 und Randbogen liegen. Geometrische Abweichungen in diesem Bereich können die Flugsicherheit stark beeinflussen.

Extreme Witterungseinflüsse und / oder Alterung des Segels können zur Veränderung der Segelspannung führen. Dies Spannung ist vor dem Start zu überprüfen und ggf. nachzujustieren.

Unsachgemäßes Schließen der Klettbänder an der Segelhinterkante kann zu Deformationen am Segel führen, die Auswirkung auf das Nullmoment des Flügels haben. Beim Aufbau des Gerätes ist darauf zu achten, dass Ober- und Untersegel so fixiert sind, dass es zu einer möglichst geringen Deformation (Faltenbildung ) kommt. Dies wird erreicht wenn Ober- und Untersegel spannungsfrei aneinander gedrückt werden.

Bei unsachgemäßem Auf- und Abbau des Gerätes können Beschädigungen an der Rippe Nr.1 auftreten. Diese Beschädigung ist an der Rippe unten, ca. 5mm hinter dem Rippenbolzen, zu erkennen.

Wir weisen darauf hin, dass bei Geräten mit obig aufgeführten Abweichungen keine Zulassung besteht und der Sicherheitszustand beeinträchtigt werden kann.

Alle Gerät sind vom Piloten oder einer von A.I.R berechtigten Stelle auf obige Abweichungen zu untersuchen. Beim Zwei-Jahres-Check werden obige Überprüfungen und Einstellungen kostenlos und auch gerne unter Anwesenheit des Piloten ausgeführt.

Ausführliche Informationen hierzu sind beim Hersteller zu erhalten.

A.I.R GmbH, Borsigstr. 17, D-71277 Rutesheim, Tel.: +49 (0) 7152 351 251, Fax: +49 (0) 7152 351 252, www.A-I-R.de

Wichtig: Der Atos, MZL 01-347-99, muss spätestens 2 Jahre nach dem auf der Musterzulassungsplakette eingetragenen Datum vom Hersteller oder einer vom Hersteller autorisierten Stelle nachgeprüft werden. Für Deutschland und Österreich ist derzeit die A-I-R GmbH einzige Nachprüfstelle.

Rutesheim, am 13. Juni 2002

Felix Rühle Geschäftsführer A.I.R. GmbH