Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Airworthiness advisory Rettungsgeräte PSR Colibry

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Date04.01.1996
SubjectRettungsgeräte PSR Colibry
 
An Gleitsegel-Rettungsgeräten der Muster PSR Colibry G 30, der Herstellerfirma Rademacher, etwa im Jahr 1988 vom DAeC mit der Zulassungsnummer 2.4.2.1 geprüft und zugelassen, kann es mit einer verwendeten Materialvariante zu einem Verkleben der einzelnen Bahnen kommen. Bei verklebten Bahnen kann sich die Öffnung des Gerätes stark verzögern und die erforderliche Öffnungshöhe kann überschritten werden. Dieser Mangel ist auch bei Hängegleiterrettungsgeräten des Musters Colibry, Zulassungsnummer 2.6.2.2, nicht auszuschließen.

Der DHV hat daher vorsorglich folgende Sicherheitsmaßnahmen getroffen:
  1. Alle Gleitsegel- und Hängegleiterrettungsgeräte der Muster PSR Colibry und Colibry G 30 sind nachzuprüfen.
  2. Geräte, die aus dem verklebenden Material gefertigt sind, dürfen nicht mehr als Rettungsgerät verwendet werden. Auf dem Gerät ist das Fehlen der Lufttüchtigkeit zu vermerken. Die Gütesiegelplakette ist ungültig zu machen.

Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme Nr. 1 muß vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein.

Die Herstellerfirma Rademacher existiert nicht mehr. Die Firma Frohwein Fallschirmtechnik, Friedenstraße 1, 59558 Lippstadt 5, Tel. 02941/8344, Fax 02941/81782, führt die Nachprüfungen durch.

Gmund, den 04.01.1996

Bernd Schmidtler
Referatsleiter Technik