Die Lufttüchtigkeitsanweisung tritt mit Veröffentlichung in den Nachrichten für Gleitsegel- und Hängegleiterführer (NfGH) in Kraft. Die Sicherheitsmaßnahme Nr. 1 muß vor der nächsten Benutzung durchgeführt sein. Die Herstellerfirma Rademacher existiert nicht mehr. Die Firma Frohwein Fallschirmtechnik, Friedenstraße 1, 59558 Lippstadt 5, Tel. 02941/8344, Fax 02941/81782, führt die Nachprüfungen durch. Gmund, den 04.01.1996 Bernd Schmidtler Referatsleiter Technik