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Sicherheitsmitteilung Gurtzeug für Hängegleiter Aeros Xtreme racer DHV 03-0109-98

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Datum21.11.2001
BezugGurtzeug für Hängegleiter Aeros Xtreme racer DHV 03-0109-98
 

Im Laufe der letzten Jahre sind Gurtzeuge vom Typ Aeros Xtreme racer ausgeliefert worden, die nicht dem damals geprüften Muster entsprechen. Die geänderten Gurtzeuge wurden nun nachträglich einer Musterprüfung unterzogen.

Der Hersteller Fa. Sunglide Flugsport, Schilchern, 87463 Dietmannsried, Tel: 08374/ 588895, E-Mail: sunglide@t-online.de, ordnet die Nachprüfung nach § 17 LuftGerPV wie folgt an:

  1. An allen Gurtzeugen Aeros Xtreme racer mit innenliegenden Brust- und Bauchschnallen muß eine Nachprüfung zur Feststellung der Übereinstimmung mit dem jetzt mustergeprüften Gurtzeug durchgeführt werden
  2. An allen Gurtzeugen Aeros Xtreme racer mit innenliegenden Brust- und Bauchschnallen muß eine neue, der Musterprüfbescheinigung entsprechende Stückprüfplakette angebracht werden.
  3. Die Nachprüfung und das Anbringen der Stückprüfplakette wird von der Fa. Sunglide durchgeführt.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Nachprüfung muss vor dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.

Die Nachprüfung wird von der Fa. Sunglide Flugsport, Schilchern, 87463 Dietmannsried, Tel: 08374/588895, bis 31.03.2002 kostenlos durchgeführt.

Schilchern, 21.11.01

Sybille Baeumer-Fischer

Sunglide Flugsport