Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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Sicherheitsmitteilung Gurtzeug für Hängegleiter Pinguin MZL 03-066-88

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Datum21.09.2001
BezugGurtzeug für Hängegleiter Pinguin MZL 03-066-88
 

Bei einer Wurfübung in einer Turnhalle riß der Wurfcontainer-Griff eines Hängegleitergurtzeuges Pinguin, MZL 03-066-88.

Die Untersuchung ergab, daß an dem abgerissenen Griff ein Verarbeitungsfehler vorlag, der die Festigkeit des Auslösegriffes verminderte. Bei dem beanstandeten Griff war das Gurtband, welches in den Fallschirm-Innencontainer eingeschlauft wird, nicht richtig mit dem Auslösegriff vernäht. Das Gurtband wurde am Griff nur durch die Naht des Einfass-Bandes gehalten. Weitere Nähte waren nicht vorhanden. Zusätzlich war durch den Piloten am Griff manipuliert worden, wodurch die Auslösekraft erhöht wurde.

Der Hersteller Finsterwalder GmbH, Charly Produkte, Am Osterösch 3, 87637 Seeg, Tel: 08364-1286, Fax: 08364-8426, E-Mail:charly-produkte@t-online.de ordnet die Nachprüfung nach § 17 LuftGerPV wie folgt an:

Bei allen Hängegleitergurtzeugen Pinguin ist die Vernähung des Gurtbandes mit dem Auslösegriff zu kontrollieren. Neben der Naht, mit der das Einfass-Band angenäht ist, muß das Gurtband zusätzlich vernäht sein (siehe Pfeil auf Photo). Die Nachprüfung kann durch den Gerätehalter erfolgen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, daß jegliche Manipulationen am Auslösegriff bzw. am Rettungsschirmcontainer unzulässig sind.

Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Nachprüfung muss vor dem nächsten Flugbetrieb durchgeführt werden.

Der Pfeil zeigt auf die ordnungsgemäße Vernähung

Seeg, den 21.09.2001

Thomas Finsterwalder

Geschäftsführer

Finsterwalder GmbH, Charly Produkte