Deutscher Hängegleiterverband e.V.
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DHV

Sicherheitsmitteilung Gurtzeug für Hängegleiter Aeros Xtreme racer DHV 03-0109-98

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Datum26.09.2001
BezugGurtzeug für Hängegleiter Aeros Xtreme racer DHV 03-0109-98
 

Das DHV/OeAeC Technikreferat weist darauf hin, daß es sich bei dem Hängegleitergurtzeug Aeros Xtreme Racer, MZL 03-109-98, musterberechtigt Firma Baeumer-Fischer Ursula-Sybille, um ein Gurtzeug mit Fronteinstieg und außenliegendem Brust- und Beckengurt sowie außenliegenden Schließen handelt. (Siehe Bild)

Aeros Gurtzeuge mit innenliegendem Brust- und Beckengurt und innenliegenden Schließen sind bisher nicht vom DHV mustergeprüft und dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht verwendet werden. In mindestens einem Fall war auf einem solchen Gurtzeug widerrechtlich eine Musterzulassungs-Plakette eines geprüften Gurtes angebracht.

wpe1F.jpg (24839 Byte)

Hier das mustergeprüfte Gurtzeug mit außenliegenden Gurten und Schließen

Gmund, am 26.09.2001

Klaus Tänzler

Geschäftsführer